Wer sich intensiv und erfolgreich Daytrading betreibt, möchte natürlich einen Gewinn erzielen, der letztendlich auch einer Steuerpflicht unterliegt.

Ich empfehle Dir deshalb, Dich bereits früh mit dem Thema Daytrading Steuern zu beschäftigen, da es hier so einige Stolpersteine gibt.

In den folgenden Abschnitten erkläre ich Dir ganz genau, welche Steuern beim Daytrading anfallen und wie Du typische Steuerfallen umgehen kannst:

Höhe der Steuern für Daytrading Gewinne
Höhe der Steuern für Daytrading Gewinne

Abgeltungssteuer: Diese Steuer hat im Jahr 2009 die Kapitalertragssteuer abgelöst. Sie wird nicht nur auf realisierte Kursgewinne erhoben. Sie fällt auch an, wenn Dividenden oder Kursgewinne erwirtschaftet wurden. Ihre Höhe liegt bei 25 %.

Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag stellt keine Steuer im eigentlichen Sinn dar. Er wird als Ergänzung auf die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer erhoben. Den Zuschlag hat der Gesetzgeber auf 5,5 % der Steuer festgeschrieben, was effektiv +1,375% (5,5% von 25%) sind.

Kirchensteuer: Eine Kirchensteuer wird in Deutschland nur erhoben, wenn Du Mitglied einer Kirchengemeinde bist. Abhängig von dem Bundesland, in dem Du Deinen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, beträgt sie entweder 8% oder 9%.

Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer erhebt die Gemeinde, wenn Du gewerbliche Einkünfte erzielst. Im Zusammenhang mit dem Daytrading, wird die Gewerbesteuer nur für Dich interessant, wenn Du das Depot als gewerblicher Daytrader in einem Betriebsvermögen hältst mit Gewinn verkaufst.

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Wann genau muss ich Daytrading Steuern zahlen?

Hinsichtlich des Besteuerungszeitpunkts unterscheidet das deutsche Steuerrecht, welche Finanzinstrumente gehandelt werden und wie sich die erzielten Gewinne steuerlich einordnen lassen. Nachfolgend erhältst Du einen Überblick über die gängigsten Besteuerungszeitpunkte:

Bei den vielen deutschen Brokern wird die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, sodass Du Dich nicht selbst darum kümmern musst. Ob dem tatsächlich so ist, oder die Steuer von Dir abgeführt werden muss, empfehle ich beim jeweiligen Broker erfragen (Support).

Auch wenn die Abgeltungssteuer auf Daytrading-Gewinne automatisch von Deinem Broker einbehalten wird, musst Du diese Gewinne zusätzlich in Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Da du Abgeltungssteuer zahlst musst Du aber in der Regel keine Einkommenssteuer zahlen.

Gewinne aus dem Daytrading unterliegen der Spekulationsfrist von einem Jahr gemäß § 23 EStG; Verkäufe innerhalb eines Jahres müssen versteuert werden, wobei der persönliche Steuersatz gilt.

Fallen Daytrading Steuern erst bei der Auszahlung an?

Die Daytrading Steuern erhebt der Staat nicht erst, wenn Du Dir einen Gewinn auszahlen lässt. Sie werden bereits fällig, wenn sich bei dem Verkauf des Assets ein Gewinn ergibt.

Entsprechend wird die Abgeltungssteuer also bereits bei der Realisierung der Gewinne fällig und nicht erst bei der Auszahlung der Gewinne auf Dein Bankkonto. Dein Broker zieht die Abgeltungssteuer oftmals automatisch bei jedem Verkauf ab und leitet sie an das Finanzamt weiter. Aber Vorsicht: Das hängt vom Broker ab!

Wichtiger Hinweis: Am Ende des Jahres erhältst Du von Deinem Broker oftmals eine Steuerbescheinigung, die alle Deine Kapitalerträge und die einbehaltene Abgeltungssteuer auflistet. Diese Bescheinigung ist wichtig für Deine Steuererklärung.

Wie viel Steuern muss ich auf Daytrading Gewinne zahlen?

Die Höhe der Trading Steuern hängt von dem Gewinn ab, den Dir ein inländischer Broker nach dem Verkauf eines Aktiendepots auszahlt.

Hierzu ein konkretes Beispiel:

Du entschließt Dich, ein Aktiendepot zu verkaufen, das Du vor sechs Monaten angeschafft hast. Mit dem Verkauf erzielst Du einen Gewinn von 15.000€.

Hierauf fällt zunächst die Abgeltungssteuer von 25% und der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Abgeltungssteuer an. Zur Vereinfachung unterstellen wir, dass Du keiner Kirche angehörst und das Aktiendepot in Deinem Privatvermögen hältst.

Die Besteuerung des Aktienverkaufs sieht wie folgt aus:

25 % von 15.000 Euro = 3.750 Euro

5,5 % von 3.750 Euro = 206,26 Euro

Gesamte Steuerlast aus dem Verkauf der Aktien: 3.956,25 Euro

Die Steuerlast von 3.956,25 Euro musst Du nicht in voller Höhe tragen, wenn Du in demselben Jahr aus dem Verkauf eines Aktiendepots einen Verlust erwirtschaftet hast.

Dieser Verlust kann mit dem Gewinn aufgerechnet werden. Hierdurch sinkt Deine Steuerlast. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Du den Gewinn und den Verlust aus dem Aktiengeschäft in Deiner Steuererklärung angibst.

Achtung: CFD Daytrading Verlustverrechnungen

CFD-Verluste: Verluste aus dem Handel mit CFDs können seit 2021 nur noch eingeschränkt und nicht mehr vollumfänglich mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden!

Grenze bei 20.000€: Verluste, die 20.000€ überschreiten, können nur bis zu diesem Betrag im selben Jahr verrechnet werden, der Rest muss in die Zukunft vorgetragen werden.

Handelsverlustverrechnung: Verluste aus einer Assetklasse, wie zum Beispiel Aktien, können nur mit Gewinnen aus derselben Assetklasse verrechnet werden.

Hohe Steuerforderungen: Viele CFD Daytrader haben aufgrund eingeschränkter Verlustverrechnung und der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge unerwartet sofort hohe Steuerforderungen erhalten. Hier sind Existenzen gefährdet!

Knallharte Abgeltungssteuer: Wenn Du mehr Verluste machst, musst Du dennoch Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge zahlen, die nach der Verlustverrechnung übrig bleiben.

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Gibt es diesbezüglich Unterschiede zu ausländische Brokern?

Das Abführen der Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus kann nur einem inländischen Broker auferlegt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass keine Daytrading Steuern zu zahlen sind, wenn Du Deine Aktien über einen ausländischen Broker handelst.

Muss ein ausländischer Broker nicht die Verpflichtung erfüllen, die Abgeltungssteuer an den Diskus abzuführen, ist der Daytrader selbst für eine korrekte Versteuerung verantwortlich. Diese Pflicht erfüllst du, wenn Du die Einnahmen aus dem Gewinn eines Aktiendepots ordnungsgemäß in Deiner Einkommensteuer deklarierst.

Unterschiede Daytrading Steuern inländisch ausländisch
Daytrading Steuern bei in- und ausländischem Broker

Obwohl der Verkauf eines Aktiendepots, das über einen ausländischen Broker gehandelt wird, ebenso wenig steuerfrei ist, wie der Verkauf über einen inländischen Broker, kannst Du dennoch von einem Vorteil profitieren.

Denn weil sich der Zeitpunkt der Besteuerung auf das Ende des Jahres verlagert, profitierst Du im Moment des Verkaufs über ein Plus an Liquidität. Fallen beim ausländischen Daytrading dennoch Steuern an, können diese auf die Steuern für inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen angerechnet werden.

Diese Punkte beeinflussen die Daytrading Steuern bei ausländischen Brokern

Das Daytrading bei ausländischen Brokern ist für Dich als Daytrader mit verschiedenen Faktoren verbunden. Die Besteuerung hängt z. B. von Deinem Wohnsitzland und der Höhe der Quellensteuer ab. Überdies besteht für Dich die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern. Im Detail sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:

Wie und in welcher Höhe Steuern anfallen, entscheidet sich nach Deinem Wohnsitzland. Hast Du Deinen Wohnsitz im Ausland, gilt das Besteuerungsrecht dieses Landes.

In einigen Fällen behält ein ausländischer Broker Quellensteuer ein. Diese kannst Du unter Umständen auf Deine inländisch gezahlte Daytrading Steuern anrechnen.

Steuerliche Transparenz: Diese ergibt sich dadurch, dass die Abgeltungssteuer nicht von dem Broker an das Finanzamt abgeführt wird. Ob Gewerbesteuer anfällt, entscheidet sich danach, ob Du als gewerblich tätiger Daytrader am Aktienhandel teilnimmst.

Abhängig von dem Land, in dem Du die ausländischen Einnahmen mit dem Daytrading erzielt hast, kannst Du diese hier unter Umständen zurückfordern. Hierfür ist es notwendig, dass Du in dem Staat ansässig bist und hier eine Einkommensteuererklärung abgibst.

So musst Du weniger Daytrading Steuern zahlen

Die Steuerlast beim Daytrading bemisst sich in erster Linie nach dem Gewinn, den Du beim Verkauf Deiner Aktien erzielst. Außerdem hat der Gesetzgeber im Steuerrecht einige Freibeträge verankert, die sich positiv für Dich auf die Höhe der Steuern auswirken.

Unabhängig davon, ob Du als Single oder verheiratet bist, profitierst Du vom Sparerfreibetrag und vom Grundfreibetrag. Daneben gibt es mit dem Freistellungsauftrag und der Verlustverrechnung nach § 20 Absatz 6 EStG noch zwei weitere interessante Möglichkeiten.

Nicht zuletzt hilft dir beim Steuersparen auch die Günstigerprüfung, die das Finanzamt bei der Veranlagung automatisch durchführt.

Daytrading Steuern sparen
Daytrading Steuern sparen Übersicht

Der Grundfreibetrag

Den Grundfreibetrag hat der Gesetzgeber eingeführt, um den Steuerpflichtigen ein Existenzminimum zuzusichern. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags erhebt der Staat keine Steuern. Mit anderen Worten: Du zahlst den ersten Cent Steuern, wenn Dein gesamtes Einkommen über diesem Freibetrag liegt.

In die Ermittlung Deines jährlichen Einkommens werden alle Einnahmen berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Deine Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis oder aus der Vermietung ebenso berücksichtigt werden wie die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Du beim Daytrading erzielt hast.

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr erhöht. Im Jahr 2022 konntest Du z. B. ein Einkommen von 10.347 Euro erzielen, ohne einen Cent Steuern zu zahlen. Für das aktuelle Steuerjahr – 2023 – beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro. Zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber das steuerliche Existenzminimum auf 10.908 Euro festgelegt.

Interessant ist, dass der Grundfreibetrag bei einer Zusammenveranlagung mit Deinem Ehepartner auf das Doppelte anwächst. Für das Steuerjahr 2023 liegt dieser z. B. bei 21.816 Euro.

Sparerfreibetrag gemäß § 29 Absatz 9 Einkommensteuergesetz – EStG

Der Sparerfreibetrag ist auch als Sparerpauschbetrag bekannt. Dieser Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Steuer, wenn Du keine anderen Werbungskosten bei den Einkünften von Kapitalvermögen geltend machen kannst. Der Werbungskostenabzug bei anderen Einkünften – z. B. der Arbeitnehmerpauschbetrag – – bleibt hiervon unberührt.

Zum 1. Januar 2023 wurde der Sparerfreibetrag auf 1.000 Euro angehoben. Auch hier gilt, dass der Freibetrag sich im Fall einer Zusammenveranlagung verdoppelt. In diesem Fall musst Du einen Gewinn aus Deinen Aktienverkäufen beim Daytrading nicht versteuern, wenn dieser Gewinn unter 2.000 Euro liegt.

Den Sparerfreibetrag kannst Du in jedem Kalenderjahr neu von der Steuer absetzen. Am einfachsten geht dies, wenn Du der Bank, die Dein Depot verwaltet, einen Freistellungsauftrag erteilst.

Was ist der Freistellungsauftrag?

Den Freistellungsauftrag stellst Du bei einer Bank. Führst Du mehrere Depots bei verschiedenen Banken, ist es dir möglich, den Freistellungsauftrag von 1.000 Euro oder 2.000 Euro auf die verschiedenen Kreditinstitute aufzuteilen. So kannst Du diesen Freibetrag optimal für Dich nutzen.

Mit dem Freistellungsauftrag erteilst Du Deiner Bank oder dem Broker, der das Trading für Dich organisiert, einen Auftrag. Dieser Auftrag beinhaltet, dass der Beauftragte die zu zahlende Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % nicht an das Finanzamt abführt.

Verzichtest Du darauf, diesen Freistellungsauftrag zu stellen, muss der Broker die Steuer zwingend abführen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Bank oder der Broker in Deutschland ansässig sind.

Der Freistellungsauftrag darf nicht höher sein als der Sparerpauschbetrag. Im Fall einer Einzelveranlagung liegt dieser als maximal bei 1.000 Euro. Wirst Du mit Deinem Ehepartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, darf der Freistellungsauftrag auf 2.000 Euro lauten.

Zu beachten ist, dass der Freistellungsauftrag für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen eingesetzt wird. Hast Du neben dem Verkauf Deiner Aktien noch eine andere Geldanlage oder bekommst Du eine Dividende gutgeschrieben, ist die Steuerfreiheit dieser Einnahmen ebenfalls mit dem Freistellungsauftrag abgedeckt.

Betragen Deine Kapitaleinkünfte mehr als 1.000 Euro oder 2.000 Euro, musst Du darauf Steuern zahlen. Es sei denn, Deine Einnahmen liegen insgesamt unter dem Grundfreibetrag.

Gemeinsame Veranlagung gemäß § 26 EStG

Bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung profitierst Du davon, dass Du Dich gemeinsam mit Deinem Ehepartner zur Einkommensteuer veranlagen lässt. Hierfür ist nur ein Schritt erforderlich: Ihr gebt eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab.

Bei einer Zusammenveranlagung profitierst Du nicht nur von einem höheren Freistellungsauftrag, den Du bei Deiner Bank stellen kannst. Mit Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung erhöhen sich auch der Sparerfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Außerdem profitiert ihr von einem höheren steuerfreien Existenzminimum, weil ihr den doppelten Grundfreibetrag in Anspruch nehmen dürft.

So hilft dir die Günstigerprüfung beim Sparen von Daytrading Gewinnen

Die Günstigerprüfung ist eine Methode, die das Finanzamt automatisch bei einer Einkommensteuerveranlagung in die Wege leitet. Hierbei wird geprüft, welche Besteuerungsoption für Dich am günstigsten ist.

Das Finanzamt prüft, wie sich der Abzug der Abgeltungssteuer oder eine Besteuerung mit Deinem persönlichen Steuersatz im Besteuerungsverfahren auswirkt. Die Option, die für Dich zu einer niedrigeren Besteuerung führt, legt das Finanzamt fest.

Für die Durchführung der Günstigerprüfung musst Du selbst keinen Antrag stellen. Sie wird in der Regel automatisch von dem Finanzamt durchgeführt.

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Beachte das erhöhte Risiko bei der Verlustverrechnung bezüglich Daytrading Steuern

Die Verlustverrechnung bietet dir beim Daytrading eine echte Möglichkeit, um Deine Steuerlast zu mindern. Hierbei solltest Du allerdings zwei Punkte im Blick haben. Diese beziehen sich auf eine korrekte Abgrenzung der Verluste und eine eindeutige Dokumentation.

Wichtig ist, dass Du eine klare Trennung zwischen Deinen privaten Transaktionen und Deinen geschäftlichen Aktienverkäufen ziehst. Hältst Du die Wertpapiere in einem Betriebsvermögen, solltest Du dies auch eindeutig dokumentieren.

Überdies achtest Du bei der Verlustverrechnung darauf, dass Du nur andere Einkünfte aus Kapitalvermögen einbeziehst. Dir ist es nicht möglich, den Verlust aus einem Aktiengeschäft mit Deinen Einkünften aus der Vermietung einer Immobilie zu verrechnen.

Beachte außerdem, dass ein Verlust aus dem Daytrading nur innerhalb eines Jahres vor. Oder zurückgetragen werden kann. Eine Verlustverrechnung über mehrere Jahre ist demnach nicht möglich.

Als Daytrader solltest Du aus steuerlicher Sicht den Fokus darauf legen, dass Du nicht als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Denn in diesem Fall wird Du neben der Einkommensteuer auch zur Gewerbesteuer veranlagt. Neben dem zusätzlichen administrativen Aufwand steigt auch Deine Steuerlast.

Risiko bei Verlustverrechnung Daytrading Steuern
Risiko bei Verlustverrechnung Daytrading Steuern

§ 20 EStG – große steuerliche Risiken für private Daytrader mit Termingeschäften

Seit 22. November 2024 ist diese Regelung aufgehoben und wird auch rückwirkend abgewickelt! Ich lass Dir den Text dennoch mal hier stehen, falls Du rückwirkend Wissen benötigst. 🙂

Ab dem Jahr 2020 hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung zur Verlustverrechnung in das Gesetz aufgenommen. Hiernach sind die Verluste, die bei einem privaten Daytrading mit Termingeschäften entstehen, nur noch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro mit Verlusten aus den Gewinnen anderer Anlagengeschäfte verrechenbar.

Ein Termingeschäft grenzt sich von einem Kassageschäft ab, weil die Vereinbarung eines Deals und deren Ausführung zeitlich auseinanderfallen. Die Bezahlung wird hierbei direkt vorgenommen.

Die Übertragung der Aktien wird allerdings zu einem Termin vereinbart, der sich erst in der Zukunft befindet. Diese Art des Handels ist bei dem An- und Verkauf von Aktien ebenso möglich wie bei dem Handel mit Währungen oder dem Nutzen eines Zinsvorteils.

Übersteigt der Verlust den Betrag von 20.000 Euro, schlägt Dein Finanzamt doppelt zu. So ist es möglich, dass Du Steuern zahlen musst, obwohl Du keinen Gewinn aus dem Verkauf eines Depots mit Aktien erzielt hast.

FAQ zu Daytrading Steuern

Wie hoch sind Daytrading Steuern?
+
Die Daytrading Steuern setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zum einen führt ein Broker oder die Bank bei einem Aktienverkauf die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 ab. Auf diese Abgeltungssteuer wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % erhoben. Gehört der Daytrader einer Kirchengemeinde an, erhebt der Fiskus außerdem die Kirchensteuer. Abhängig von dem Bundesland, in dem der Daytrader seinen Wohnsitz hat, beträgt diese entweder 8 % oder 9 %. Hält er die Wertpapiere als gewerblicher Daytrader in einem Betriebsvermögen, ist er gewerbesteuerpflichtig.
Wie werden Gewinne aus dem Daytrading steuerlich verrechnet?
+
Gewinne aus dem Daytrading verrechnet der Daytrader mit Verlusten aus anderen Daytrading-Aktivitäten. Eine Verlustverrechnung mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten – wie z. B. die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus einem Angestelltenverhältnis – lassen sich dagegen nicht mit Gewinnen aus dem Daytrading verrechnen. Bei der Verrechnung ist darauf zu achten, dass nur die Verluste eines Jahres mit den Gewinnen möglich ist. Hierfür stellt der Trader bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Feststellung des Verlustvortrages.
Sollte ich einen Steuerberater beim Daytrading nutzen?
+
Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Daytrading beruht auf mehreren gesetzlichen Grundlagen. Hier ist auch geregelt, welche Freibeträge neben dem Grundfreibetrag und dem Sparerfreibetrag genutzt werden, um die Steuerlast aus einem Daytrading zu mindern. Wie die Freibeträge angesetzt werden und welche Möglichkeiten noch genutzt werden, weiß ein Steuerberater. Dieser kümmert sich auch darum, dass mit dem Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrages keine Verluste aus einem Daytrading Geschäft verloren gehen.
Muss ich Steuern auf Verluste aus dem Daytrading zahlen?
+
Nein. Der Trader zahlt keine Steuern auf die Verluste, die er beim Daytrading erleidet. Im Gegenteil: Er kann die Verluste gegen Gewinne aus einer Daytrading-Aktivität gegenrechnen und so seine Steuerlast mindern. Hierbei gilt es allerdings die Vorschrift des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG zu beachten. Hiernach ist eine Verlustverrechnung nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro möglich. Fällt der Verlust höher aus, muss der Trader Steuern abführen. Ob er tatsächlich einen Gewinn erzielt, spielt hierbei keine Rolle.
Welche Steuersätze gelten für Daytrading Gewinne?
+
Beim Daytrading fallen unterschiedliche Steuersätze an. Führt ein Broker oder die depotführende Bank bei einem Verkauf von Aktien die Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab, beträgt der Steuersatz 25 %. Der hierauf zu entrichtende Solidaritätszuschlag liegt derzeit bei 5,5 %. Die Kirchensteuer ist nur zu entrichten, wenn der Trader kirchensteuerpflichtig ist. Abhängig von seinem Wohnsitz erhebt das zuständige Finanzamt entweder 8 % oder 9 %. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbesteuerhebesatz. Diesen setzt die jeweilige Gemeinde in Eigenregie fest.
Sind Daytrading Verluste steuerlich absetzbar?
+
Ja, Verluste aus dem Daytrading werden im Rahmen der steuerlichen Veranlagung berücksichtigt. Hierzu gibt der Trader sie in seiner Einkommensteuererklärung an. Sinnvoll handelt er, wenn er hiermit einen Steuerberater beauftragt. Dieser weiß auch, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden dürfen. Zudem ist die Verlustabzugsbeschränkung des 2 20 Absatz 6 Satz 5 EStG zu beachten. Hiernach ist die Möglichkeit, Daytrading Verluste steuerlich abzusetzen, auf 20.000 Euro beschränkt.
Wie melde ich meine Daytrading Karriere beim Finanzamt?
+
Eine Daytrading Karriere meldet der Daytrader an, wenn er sich gewerblich mit dem Handel von Aktien beschäftigt. Hierzu füllt er den »Fragebogen für die steuerliche Erfassung« aus. Auf diesem Formular gibt er Daytrader neben seinen persönlichen Angaben auch an, von wo aus er seine Gewerbe betreibt. Zu beachten ist, dass neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer fällig werden kann. Der Daytrader profitiert allerdings von dem Gewerbesteuerfreibetrag. Dieser beträgt derzeit 24.500 Euro. Voraussetzung ist, dass das Gewerbe nicht in der Rechtsform einer GmbH geführt wird.
Gibt es Freibeträge für Daytrading Gewinne?
+
Ja, wer bei dem Daytrading Gewinne erzielt, die nach dem Steuerrecht der Einkommensteuer unterliegen, nutzt mehrere Freibeträge, um die Steuerlast zu mindern.

Zu diesen Freibeträgen rechnen der Grundfreibetrag und der Steuerfreibetrag. Mit dem Grundfreibetrag sichert ein Steuerpflichtiger sein Existenzminimum. Der Steuerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro oder 2.000 Euro mindert die Bemessungsgrundlage bei der Festsetzung der Steuer. Auch hierdurch mindert sich die zu zahlende Steuer.

Überdies kann ein Daytrader bei der Bank oder seinem Broker einen Freistellungsantrag stellen. Dies bedeutet, dass die Abgeltungssteuer nicht erhoben wird, wenn der Gewinn unter dem Betrag, der im Freistellungsauftrag festgelegt ist, liegt. Der Freistellungsauftrag darf allerdings nicht höher sein als der Sparerfreibetrag.
Wie wirkt sich der Handel mit Kryptowährungen auf die Steuern beim Daytrading aus?
+
Handelt ein Daytrader mit Kryptowährungen, fallen auf die gewinne unterschiedliche Steuern an. Zu nennen sind hier in jedem Fall die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag. Die Abgeltungssteuer beträgt zurzeit 25 %. Den Solidaritätszuschlag hat der Gesetzgeber auf 5,5 % der Abgeltungssteuer festgelegt.

Gegebenenfalls muss der Trader auch Kirchensteuer und Umsatzsteuer entrichten. Die Kirchensteuer erhebt der Fiskus, wenn der Daytrader einer kirchensteuerpflichtigen Gemeinde angehört. Die Umsatzsteuer wird fällig auf die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den Handel von Kryptowährungen anfallen.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Handel mit Derivaten im Daytrading?
+
Erzielt ein Daytrader mit dem Handel aus Derivaten einen Gewinn, wird hierauf die Abgeltungssteuer von 25 % fällig. Bei einem Verlust ist es grundsätzlich möglich, diesen mit den Gewinnen derselben Einkunftsart – also aus Kapitalvermögen – zu verrechnen. Hier ist allerdings die Verlustabzugsbeschränkung des § 20 Absatz 6 EStG zu beachten. Dies bedeutet: Der Trader kann nur einen Verlust von 20.000 Euro geltend machen.
Kann ich Verluste aus dem Daytrading mit anderen Kapitalgewinnen verrechnen?
+
Ja, die Verluste aus dem Daytrading kannst du mit anderen Kapitalgewinnen verrechnen. Dies führt für Dich zu einer geringeren steuerlichen Belastung. Dir ist es allerdings nicht möglich, die Verluste mit Einnahmen aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus einem Angestelltenverhältnis oder einer Vermietungstätigkeit) zu verrechnen.
Christian Böttger

Christian Böttger

Über den Autor Finanzexperte und Ausbilder für Trading mit über 6 Jahren Erfahrung an der Börse.

Vollzeit-Trader

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Über den Autor:

Christian Böttger ist hauptberuflich Trader und Mentor, der sowohl kurzfristige Trades als auch langfristige Investments mit überragender Trefferquote durchführt. Auf Finanzradar.de teilt er seine Analysen sowie praktische Erfahrung und hat besonders für Anfänger den einen oder anderen Kniff parat. Mehr über Christian erfährst Du hier.