Die bisherige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften (auf 20.000€) wird rückwirkend bis 2020 aufgehoben.

Das bedeutet, dass Anleger künftig Verluste aus solchen Geschäften vollständig verrechnen können. Diese Änderung schafft mehr Gerechtigkeit und vermeidet ungerechte Steuerforderungen.

Wichtiges Update: Die Ampel-Koalition hat sich auf Anpassungen im Jahressteuergesetz verständigt, die eine Aufhebung der bisherigen Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften für Kapitalanleger ermöglichen. Diese Entscheidung wurde von der FDP-Fraktion bekanntgegeben.

Christoph Meyer, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion, betonte, dass dieser Schritt einen bedeutenden Erfolg darstellt: Die Begrenzung der Verrechnung von Verlusten bei Termingeschäften sowie Forderungsausfällen im privaten Bereich entfällt. Dadurch werden ungerechte Steuerbelastungen vermieden.

Bisher durften Verluste aus Termingeschäften nur bis zu 20.000€ verrechnet werden. Diese Beschränkung wurde jedoch kritisiert, insbesondere vom Bundesfinanzhof. Die neue Regelung hebt diese Grenze auf, was für Kapitalanleger eine deutliche steuerliche Erleichterung bedeutet.

Die neue Regelung sieht außerdem auch eine Erhöhung der abziehbaren Kosten für Kinderbetreuung auf 4.800€ jährlich vor. Das stellt eine steuerliche Entlastung für Familien dar, die Kinderbetreuungskosten geltend machen.

CFD Verlustverrechnung: Endlich kommt die Steuerentlastung für Trader

2023 gab es bereits Hoffnung: Ein Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz von Dezember 2023 hat Veränderungen angestoßen, die jetzt umgesetzt werden.

Aufhebung der Verlustverrechnungsgrenze: Die bisherige Beschränkung auf 20.000 Euro pro Jahr für Verluste bei Termingeschäften entfällt nun. Dies betrifft unter anderem Optionen, Swaps, CFDs, Futures und Stillhalterpositionen.

Unfaire Steuerbelastung: Anleger konnten bisher trotz Gewinnen aufgrund der hohen Steuerlast nach Abzug effektiv Verluste machen.

Juristisch fragwürdig: Die Regelung war rechtlich umstritten, was die Notwendigkeit für Änderungen verstärkte.

Durchbruch in der Ampel-Koalition: Die Bundesregierung hat reagiert, vermutlich unter dem Einfluss der FDP, um eine mögliche gerichtliche Niederlage abzuwenden.

Erleichterung für Trader: Die unfaire Begrenzung der Verlustverrechnung endet, und Trader profitieren endlich von dieser steuerlichen Anpassung.

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FAQ – Verlustverrechnung bei Termingeschäften

Was bedeutet die Verlustverrechnungsgrenze für Termingeschäfte?
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Die Verlustverrechnungsgrenze beschränkte die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften (z.B. Optionen, CFDs) auf 20.000 Euro pro Jahr, wodurch höhere Steuerlasten entstanden.
Welche Termingeschäfte waren von der Grenze betroffen?
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Betroffen waren unter anderem Optionen, Futures, CFDs und Stillhalterpositionen, bei denen Verluste nur bis zu 20.000 Euro jährlich verrechnet werden konnten.
Warum wurde die Verlustverrechnungsgrenze aufgehoben?
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Die Regelung war letztendlich auch juristisch stark umstritten, da sie zu ungerechten Steuerbelastungen führte, weshalb sie jetzt von der Bundesregierung rückwirkend bis 2020 aufgehoben wurde.
Ab wann gilt die Aufhebung der Verlustverrechnungsgrenze?
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Die Aufhebung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020, was Anlegern zusätzliche steuerliche Entlastungen für vergangene Steuerjahre bietet.
Christian Böttger

Christian Böttger

Über den Autor Finanzexperte und Ausbilder für Trading mit über 6 Jahren Erfahrung an der Börse.

Vollzeit-Trader

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Über den Autor:

Christian Böttger ist hauptberuflich Trader und Mentor, der sowohl kurzfristige Trades als auch langfristige Investments mit überragender Trefferquote durchführt. Auf Finanzradar.de teilt er seine Analysen sowie praktische Erfahrung und hat besonders für Anfänger den einen oder anderen Kniff parat. Mehr über Christian erfährst Du hier.