Zu den Daytrading Steuern zählen die Abgeltungs-, Solidaritäts- und Kirchensteuer. In Spezialfällen kann sogar Gewerbesteuer anfallen. Wer an der Börse aktiv ist, sollte sich frühstmöglich mit diesem Thema beschäftigen.

In den folgenden Abschnitten erkläre ich Dir wie das geht und wie Du typische Steuerfallen umgehen kannst:

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind sorgfältig recherchiert und basieren großteils auf eigenen Erfahrungen. Trotzdem können die Informationen fehlerhaft oder nicht mehr auf dem aktuellen Stand sein. Die Informationen dienen nicht als steuerliche Beratung, sondern sind nur als Orientierungshilfe zu sehen und ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater.

Höhe der Steuern für Daytrading Gewinne
Höhe der Steuern für Daytrading Gewinne

Abgeltungssteuer: Sie wird auch als Kapitalertragssteuer bezeichnet. Ihre Höhe liegt bei 25 %.

Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag stellt keine Steuer im eigentlichen Sinn dar. Den Zuschlag hat der Gesetzgeber auf 5,5 % der Steuer festgeschrieben, was effektiv +1,375% (5,5% von 25%) sind.

Kirchensteuer: Eine Kirchensteuer wird in Deutschland nur erhoben, wenn Du Mitglied einer Kirchengemeinde bist. Abhängig von dem Bundesland, in dem Du Deinen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, beträgt sie entweder 8% oder 9%.

Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer erhebt die Gemeinde, wenn Du gewerbliche Einkünfte erzielst. Im Zusammenhang mit dem Daytrading, wird die Gewerbesteuer nur für Dich interessant, wenn Du das Depot als gewerblicher Daytrader in einem Betriebsvermögen hältst mit Gewinn verkaufst.

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Wann genau muss ich Daytrading Steuern zahlen?

Grundsätzlich musst Du Steuern indem Moment bezahlen indem Du einen Trade mit Gewinn schließt oder Dividenden erhältst. Das Gute: Bei vielen deutschen Brokern (Trade Republic bspw. kennst Du sicherlich) wird die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, sodass Du Dich nicht selbst darum kümmern musst. Trotzdem musst Du diese Gewinne natürlich in Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) angeben.

Wichtig: Ausländische Broker führen die Steuer nicht automatisch ab. Hier musst Du am Jahresende die Daytrading Steuern mit der Steuererklärung bezahlen.

Wie viel Steuern muss ich auf Daytrading Gewinne zahlen? Beispiel Rechnung

Du entschließt Dich, ein Aktiendepot zu verkaufen, das Du vor sechs Monaten angeschafft hast. Mit dem Verkauf erzielst Du einen Gewinn von 16.000€.

Die Besteuerung des Aktienverkaufs sieht wie folgt aus:

Zunächst hast Du 1.000€ Freibetrag, d.h. die ersten 1.000€Gewinn sind steuerfrei. Verbleiben also noch 15.000€ zum versteuern: Hierauf fällt zunächst die Abgeltungssteuer von 25% und der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Abgeltungssteuer an. Zur Vereinfachung unterstellen wir, dass Du keiner Kirche angehörst und das Aktiendepot in Deinem Privatvermögen hältst.

25 % von 15.000 Euro = 3.750 Euro

5,5 % von 3.750 Euro = 206,26 Euro

Gesamte Steuerlast aus dem Verkauf der Aktien: 3.956,25 Euro

Übrigens: Kommt es nun zum Fall, dass Du anschließend ein paar Trades machst und 5.000€ verlierst, dann erhältst Du eine Steuererstattung. Am Ende des Jahres hättest Du also insgesamt 11.000€ Gewinn gemacht und auf 10.000€ Steuern gezahlt von 2.637,50€.

Fallen Daytrading Steuern erst bei der Auszahlung an?

Die Daytrading Steuern werden bereits fällig, wenn sich bei dem Verkauf des Assets ein Gewinn ergibt. Das heißt, ob Dein Geld beim Broker im Depot liegt oder bei Dir auf dem Bankkonto spielt keine Rolle! Entsprechend wird die Abgeltungssteuer also bereits bei der Realisierung der Gewinne fällig und nicht erst bei der Auszahlung der Gewinne auf Dein Bankkonto. Deutsche Broker führen wie gesagt die Steuer direkt ab und ziehen sie von Deinem Depotwert ab.

Mir ist bewusst, dass das Thema immer erstmal Angst verursacht. Mein Tipp: Melde Dich am Anfang erstmal nur bei Deutschen Brokern an. Diese schicken Dir sehr übersichtliche Steuerdokumente am Jahresende, welche Du für Deine Steuerklärung nutzen kannst. Schau mal hier bei Trade Republic bei den blauen Pfeilen wird Dir alles gezeigt:

Dokument für Steuerklärung von Deutschen Brokern

Wichtiger Hinweis: Am Ende des Jahres erhältst Du von Deinem Broker oftmals eine Steuerbescheinigung, die alle Deine Kapitalerträge und die einbehaltene Abgeltungssteuer auflistet. Diese Bescheinigung ist wichtig für Deine Steuererklärung.

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Gibt es diesbezüglich Unterschiede zu ausländische Brokern?

Bei ausländischen Brokern bist Du selbst für die Abführung der Steuer verantwortlich, während Deutsche Broker Dir diese Aufgabe meist abnehmen. Diese Pflicht erfüllst du, wenn Du die Einnahmen aus dem Gewinn eines Aktiendepots ordnungsgemäß in Deiner Einkommensteuer deklarierst. Auch ausländische Broker bieten Dir normalerweise Steuerdokumente wo Deine Gewinne/Verluste gelistet sind.

Du zahlst also erst am Jahresende auf Deinen „Saldo“ aller Trades die Steuer. Da sich der Zeitpunkt der Besteuerung auf das Ende des Jahres verlagert, profitierst Du im Moment des Verkaufs über ein Plus an Liquidität.

Unterschiede Daytrading Steuern inländisch ausländisch
Daytrading Steuern bei in- und ausländischem Broker

Beachte: Lege Dir beim Trading bei ausländischen Brokern stets Geld für Steuern zurück! Wir wollen schließlich nicht, dass Du am Jahresende von einer zu großen Nachzahlung erschrocken wirst!

So musst Du weniger Daytrading Steuern zahlen

Die Steuerlast beim Daytrading bemisst sich in erster Linie nach dem Gewinn, den Du beim Verkauf Deiner Aktien erzielst. Außerdem hat der Gesetzgeber im Steuerrecht einige Freibeträge verankert, die sich positiv für Dich auf die Höhe der Steuern auswirken. Unabhängig davon, ob Du als Single oder verheiratet bist, profitierst Du vom Sparerfreibetrag und vom Grundfreibetrag. Ebenso kannst Du Gewinne mit Verlusten verrechnen (=Saldieren).

Wenn Du verheiratet bist verdoppelt sich der Sparerpauschbetrag auf 2.000€. Nicht zuletzt hilft dir beim Steuersparen auch die Günstigerprüfung, die das Finanzamt bei der Veranlagung automatisch durchführt.

Daytrading Steuern sparen
Daytrading Steuern sparen Übersicht

Steuer- und Verlusttöpfe und Verlustvortrag

Jeder normale Mensch würde denken, alle Gewinne minus alle Verluste = zu versteuernder Gewinn. Leider ist das nicht so. Es gibt verschiedene Töpfe, was zum Beispiel bedeutet: Aktienverluste können nur gegen Aktiengewinne gerechnet werden. Ein wichtiger Topf, den man als privater Trader kennen muss, ist der Verlusttopf für Termingeschäfte. Zu Termingeschäften zählen: CFDs, Futures, Optionen (außer Stillhaltergeschäfte), Swaps und Forwards.

Grundsätzlich werden Gewinne und Verluste in einem Kalenderjahr miteinander verrechnet. (Jeder Topf für sich). Machst Du insgesamt in einem Topf Gewinn, dann zahlst Du Steuern. Machst Du aber Verluste, dann bekommst Du einen Verlustfeststellungsbescheid vom Finanzamt. Die bescheinigten Verluste, kannst Du im Folgejahr mit Gewinnen verrechnen (Verlustvortrag). D.h. Deine Verluste des Vorjahres, mindern steuerlich gesehen die Gewinne des Folgejahres.

Spezialfall: Kryptowährungen Steuersatz und Haltedauer

Der Handel mit Krypto-Währungen fällt steuerlich gesehen nicht unter Wertpapier- und Derivatehandel. Er unterliegt damit nicht der Anlage KAP in der Steuererklärung, sondern der Anlage SO (Sonstige Einkünfte). Krypto-Währungen zählen als Sonstiges Wirtschaftsgut und fallen in den Bereich „Privater Veräußerungsgeschäfte“. Und das hat Auswirkungen auf die Besteuerung.

Da Krypto-Währungen zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören, gilt hier nicht die Kapitalertragsteuer von 26,375 %, sondern der persönliche Einkommenssteuersatz, der zwischen 14 und 45 % liegen kann. Allerdings kommt es auf die Haltedauer an. Hältst Du Kryptowährungen länger als 1 Jahr, sind diese Gewinne steuerfrei. Unter einem Jahr zahlst Du steuern. Der Freibetrag ist hier 600€ anstatt 1.000€.

Der obige Text gilt, wenn Du echte Kryptos handelst. Wenn Du CDFs auf Kryptowährungen tradest, dann gelten die Regeln für CFDs, welche wiederum bei der Kapitalertragssteuer etc. liegen.

Spezialfall: Gewerbesteuer

Als Prop-Trader (handel bei bspw. Ftmo) bewegst Du Dich automatisch im gewerblichen Bereich und benötigst damit auch ein Gewerbe und zahlst die Gewerbesteuer. Du handelst quasi ein Fremdes Konto und stellst dann eine Rechnung für Deine Dienstleistung, welche logischerweise die Höhe der Gewinne ist. Als Prop-Trader fallen für Dein Gewerbe um die 15% Gewerbesteuer an und der Rest wird mit Deinem Einkommenssteuersatz bemessen.

FAQ zu Daytrading Steuern

Wie hoch sind Daytrading Steuern?
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Die Daytrading Steuern setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Zum einen führt ein Broker oder die Bank bei einem Aktienverkauf die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 ab. Auf diese Abgeltungssteuer wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % erhoben. Gehört der Daytrader einer Kirchengemeinde an, erhebt der Fiskus außerdem die Kirchensteuer. Abhängig von dem Bundesland, in dem der Daytrader seinen Wohnsitz hat, beträgt diese entweder 8 % oder 9 %. Hält er die Wertpapiere als gewerblicher Daytrader in einem Betriebsvermögen, ist er gewerbesteuerpflichtig.
Wie werden Gewinne aus dem Daytrading steuerlich verrechnet?
+
Gewinne aus dem Daytrading verrechnet der Daytrader mit Verlusten aus anderen Daytrading-Aktivitäten. Eine Verlustverrechnung mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten – wie z. B. die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus einem Angestelltenverhältnis – lassen sich dagegen nicht mit Gewinnen aus dem Daytrading verrechnen. Bei der Verrechnung ist darauf zu achten, dass nur die Verluste eines Jahres mit den Gewinnen möglich ist. Hierfür stellt der Trader bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Feststellung des Verlustvortrages.
Sollte ich einen Steuerberater beim Daytrading nutzen?
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Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Daytrading beruht auf mehreren gesetzlichen Grundlagen. Hier ist auch geregelt, welche Freibeträge neben dem Grundfreibetrag und dem Sparerfreibetrag genutzt werden, um die Steuerlast aus einem Daytrading zu mindern. Wie die Freibeträge angesetzt werden und welche Möglichkeiten noch genutzt werden, weiß ein Steuerberater. Dieser kümmert sich auch darum, dass mit dem Antrag auf Feststellung eines Verlustvortrages keine Verluste aus einem Daytrading Geschäft verloren gehen.
Muss ich Steuern auf Verluste aus dem Daytrading zahlen?
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Nein. Der Trader zahlt keine Steuern auf die Verluste, die er beim Daytrading erleidet. Im Gegenteil: Er kann die Verluste gegen Gewinne aus einer Daytrading-Aktivität gegenrechnen und so seine Steuerlast mindern. Hierbei gilt es allerdings die Vorschrift des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG zu beachten. Hiernach ist eine Verlustverrechnung nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro möglich. Fällt der Verlust höher aus, muss der Trader Steuern abführen. Ob er tatsächlich einen Gewinn erzielt, spielt hierbei keine Rolle.
Welche Steuersätze gelten für Daytrading Gewinne?
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Beim Daytrading fallen unterschiedliche Steuersätze an. Führt ein Broker oder die depotführende Bank bei einem Verkauf von Aktien die Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab, beträgt der Steuersatz 25 %. Der hierauf zu entrichtende Solidaritätszuschlag liegt derzeit bei 5,5 %. Die Kirchensteuer ist nur zu entrichten, wenn der Trader kirchensteuerpflichtig ist. Abhängig von seinem Wohnsitz erhebt das zuständige Finanzamt entweder 8 % oder 9 %. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbesteuerhebesatz. Diesen setzt die jeweilige Gemeinde in Eigenregie fest.

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Für Anfänger & Fortgeschrittene

Christian Böttger

Über den Autor Finanzexperte und Ausbilder für Trading mit über 6 Jahren Erfahrung an der Börse.

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Über den Autor:

Christian Böttger ist hauptberuflich Trader und Mentor, der sowohl kurzfristige Trades als auch langfristige Investments mit überragender Trefferquote durchführt. Auf Finanzradar.de teilt er seine Analysen sowie praktische Erfahrung und hat besonders für Anfänger den einen oder anderen Kniff parat. Mehr über Christian erfährst Du hier.

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